Vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt nach Corona-Hilfen

Da Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen steuerpflichtig sind und demnach mit in den Gewinn einberechnet werden müssen, sollen die Auszahlungsstellen durch eine Verordnung zur Veränderung der Mitteilungsverordnung dazu verpflichtet werden (Gesetzesentwurf vom 09.07.2020), die Auszahlungssumme direkt an das zuständige Finanzamt mitzuteilen.

Hierdurch soll sichergestellt werden, dass diejenigen, welche die Unterstützungsmaßnahmen bekommen habe, diese auch im Rahmen der Steuererklärung 2020 mit angeben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Behind the Scenes bei der tyskrevision!

Behind the Scenes bei der tyskrevision!

Heute möchten wir euch einen kleinen Einblick hinter die Kulissen geben, denn vor kurzem hatten wir Besuch von Michael, Fotograf der Anny-Deisgnagentur der für einen Tag unser Büro in ein Fotostudio verwandelt hat. 🤩📷 Neben den Portraits unserer neuen Mitarbeiter...

mehr lesen
Halloween-Movienight im Tivoli: Sofas, Snacks und Nervenkitzel

Halloween-Movienight im Tivoli: Sofas, Snacks und Nervenkitzel

Kürzlich haben wir bei uns im Büro eine richtig tolle Halloween-Movienight veranstaltet! 🎬 Dafür haben wir alle Sofas, die wir finden konnten, zusammengesucht und sie wie im Kino in Reihen in unserem Aufenthaltsraum, auch „Tivoli“ genannt, aufgestellt. Ein Hoch...

mehr lesen