Im Jahr 2020 durften viele Arbeitnehmer nicht zu Ihrer Arbeit fahren und mussten stattdessen Ihre Arbeit von zuhause erledigen.
Für die Tage im Homeoffice wurde neben der bereits bestehenden Regelung des (steuerlich anzuerkennenden) Arbeitszimmers auch eine neue Homeoffice-Pauschale eingeführt.
Wenn dem Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und er in seinem Haushalt einen separaten Raum als Arbeitsplatz eingerichtet hat, können die Kosten, soweit diese auf das Arbeitszimmer entfallen, steuerlich abgesetzt werden, jedoch begrenzt auf 1.250 EUR pro Jahr.
Wer ein solches Arbeitszimmer nicht besitzt oder der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, kann für die Jahre 2020 und 2021 die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen. Diese beträgt 5 EUR pro Tag und ist begrenzt auf 600 EUR im Jahr (also auf 120 Tage).
Rechnerisch werden alle Arbeitnehmer die bisher täglich mehr als 17 km zur Arbeit gefahren sind, weniger in der Steuererklärung absetzen können (17 km x 0,30 EUR = 5,10 EUR pro Tag).
Bei der Steuererklärung 2020 wird das Finanzamt besonders darauf achten, dass die Fahrt-Tage und die Homeoffice-Tage plausibel sind. Bei Zweifeln wird das Finanzamt auch Nachweise über die Tage auf der Arbeit (Arbeitgeberbestätigung) oder die gefahrenen Kilometer verlangen.
Bei der Steuererklärung 2020 sollte also besonders darauf geachtet werden, dass man bei Tagen, die man zur Arbeit gefahren ist, keine falschen Angaben macht.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com