Für deutsch-französische Grenzgänger sowie in Frankreich lebende Rentner soll es ab 2016 Erleichterungen bei der Besteuerung von Einkünften geben. Deutschland und Frankreich wollen dazu an diesem Dienstag im Rahmen der Regierungskonsultationen ein Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbaren, wie der Sprecher des Finanzministeriums, Martin Jäger, in Berlin mitteilte. Die Besteuerung von Rentnern mit Altersbezügen aus dem jeweils anderen Staat sowie von Grenzgängern werde erheblich vereinfacht.
Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich lebende Bezieher nur in Frankreich besteuert. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall. Entsprechende Mindereinnahmen für den deutschen Fiskus würden ausgeglichen. Dem Vernehmen nach geht es um etwa 20 Millionen EUR. Es gibt schätzungsweise 72.000 Menschen, die in Frankreich eine deutsche Rente erhalten – ein Großteil davon sind Grenzgänger.
Ein Ausgleich ist auch für Grenzgänger geplant. Es gibt weit mehr Arbeitnehmer, die in Frankreich wohnen, aber in Deutschland arbeiten und täglich an ihren Wohnort zurückkehren – als umgekehrt. 2012 pendelten etwa 41.000 von Frankreich nach Deutschland, umgekehrt fuhren 4.000 deutsche Arbeitnehmer zur Arbeit nach Frankreich.
Wegen dieses Ungleichgewichts wird Frankreich einen Ausgleich an Deutschland zahlen – vermutlich einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Davon sollen die Grenzländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland profitieren. Das Zusatzabkommen soll ab dem Jahr 2016 in Kraft treten.
Quelle: Haufe.de / Steuern vom 31.03.2015