Bitcoin und Co.: Kryptowährungen steuerlich richtig behandeln

Bitcoin, Ethereum, Ripple und Stellar: Dies sind nur einige der Krytowährungen, die aktuell für viel Gesprächsstoff sorgen.

Bei den Kurssteigerungen von über 1.000 % innerhalb von 12 Monaten haben viele Investoren ihre Gewinne mitgenommen und die Krytowährungen wieder verkauft. Im Rahmen der Steuererklärung stellt sich dann die Frage, wie Gewinne und Verluste eigentlich zu erklären sind und welche Steuerlast entsteht.

Bei Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen handelt es sich nach deutschem Steuerrecht nicht um Kapitalerträge, wie sich vielleicht vermuten lässt. Daher gilt auch nicht die Abgeltungsteuer (25%). Die Gewinne aus dem Kauf und Verkauf unterliegen als Spekulationsgewinne unter Umständen der normalen tariflichen Einkommensteuer (bis zu 45 %).

Spekulationsgewinne sind steuerpflichtig, sofern Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgen. Wenn bei dem Verkauf ein Verlust entsteht, kann dieser nur mit Gewinnen aus Spekulationen verrechnet werden.

Wenn zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate liegen, bleibt der komplette Gewinn steuerfrei – ein entstandener Verlust würde im Gegenzug noch nicht einmal steuerlich nutzbar sein.

Gewinne ermitteln sich bei Kryptowährungen als Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufswert. Wer zu unterschiedlichen Kursen einkauft, veräußert steuerlich zuerst diejenigen Bestände, die er auch zuerst eingekauft hat (first in, first out). Zu den Anschaffungskosten gehört alles, was aufgewendet wurde, um in den Besitz der Sache zu gelangen – beispielsweise auch Gebühren der Portale.

 

tyskrevision | TR Steuerberater, den 02.05.2018

Kontakt: Roman Guscharzek, Steuerberater, mail: rg(at)tyskrevision.com

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