Wie wir in unseren Artikeln Senkung der Umsatzsteuer ab Juli 2020 und Zeitweise Senkung der Umsatzsteuer berichteten, wurde die Umsatzsteuer für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% bzw. 7% auf 16% bzw. 5% gesenkt.
Quasi zeitgleich mit dem Parlamentsbeschluss des Gesetzes am 30.06.2020 hat das Bundesfinanzministerium ein erläuterndes Schreiben zur Umsatzsteuersenkung herausgegeben. Zielsetzung dieses Schreibens ist es, Unklarheiten zur Umsatzsteuersenkung in der praktischen Anwendung zu mindern. Das BMF-Schreiben enthält beispielsweise Erläuterungen zu den folgenden Fragen:
- Welchen Umsatzsteuersatz wende ich z.B. bei Bauprojekten an, die über den Zeitraum 01.07. andauern?
- Ab wann kann bei längerfristigen Verträgen, wie z.B. Vermietungen, Leasing, Wartungen, Überwachungen der verminderte Steuersatz abgerechnet werden?
- Wie wirken sich Preisnachlässe bzw. Preiserstattungen auf den Steuersatz aus?
- Ab wann ist der niedrige Steuersatz bei Handelsvertretern und Handelsmaklern anzuwenden?
Auch wenn das BMF-Schreiben bei Weitem nicht alle Praxisfälle behandelt und für den Steuerlaien teilweise nicht gut verdaulich ist, ist es doch eine gute Orientierung für die Praxis. Hier können Sie den offiziellen Link zu dem Schreiben vom 30.06.2020 Bundesfinanzministeriums sehen.
Für Fragen rund um das Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.
Christian Kuth, tyskrevision
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