Das Bundesverfassungsgericht hat am 08.07.2022 entschieden, dass der alte Zinssatz von 0,5% pro Monat verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund musste der Gesetzgeber eine neue Zinsregelung treffen. Das Gesetz stamm bereits aus dem Juli 2022. Die technische Umsetzung hat jedoch einige Zeit in Anspruch genommen, weswegen erst jetzt die neuen bzw. geänderten Zinsbescheide versendet werden.
Der neue Zinssatz beträgt rückwirkend ab 2019 0,15% pro Monat.
Die alten Bescheide, in denen Zinsen festgesetzt waren, waren in der Regel seit Mai 2019 vorläufig. Es musste also auch kein Einspruch eingelegt werden. Die damals festgesetzten Zinsen muss dann zwar gezahlt werden, dafür gibt es die zu viel gezahlten Zinsen nun wieder zurück.
Seit Herbst 2021 wurden die Zinsen vom Finanzamt zunächst nicht weiter festgesetzt, weder Erstattungszinsen noch Nachzahlungszinsen.
Diese Zinsbescheide werden nun erstmals (mit dem neuen Zinssatz) festgesetzt. Daher kann es auch jetzt noch zu Zinsnachzahlungen für vorherige Jahre kommen.
Eine Prüfung dieser Bescheide sollte auf jeden Fall vorgenommen werden.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Roman Guscharzek, tyskrevision
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