Die „Groko“-Verhandlungen und die Sozialversicherung

Nach langen Verhandlungen sieht es nun so aus, als könnte in Deutschland bald eine Regierung gebildet werden. Dass die Einkommensteuer nicht erhöht werden soll, wird als Errungenschaft präsentiert. Außerdem wird der Solidaritätsbeitrag – das sind derzeit 5,5% der Einkommensteuer, die on top kommen – weitgehend reduziert werden.

 

Ein Punkt, der den Sozialdemokraten am Herzen lag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen bezahlen. Was bedeutet das?

In Deutschland vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Bruttolohn. Von diesem Bruttolohn trägt der Arbeitnehmer seine Beiträge zu den Sozialversicherungen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttolohn seine Beiträge zur Sozialversicherung. Die Beitragssätze in Prozent vom verhandelten Bruttolohn für 2018 lauten – nur vereinfacht, denn es gibt eine ganze Reihe von Sonderregelungen:

Tabelle: Beiträge zur Sozialversicherung in Deutschland 2018

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Krankenversicherung

7,3%

7,3% + Zusatzbeitrag

Pflegeversicherung

1,275%

1,275%

Rentenversicherung

9,3%

9,3%

Arbeitslosenversicherung

1,5%

1,5%

Summe

19,375%

19,375%

 

Der SPD ging es um den Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer zur Krankenversicherung. Den kann derzeit jede gesetzliche Krankenkasse für sich festlegen, bezahlen müssen ihn nur die Arbeitnehmer. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in 2018 beträgt 1%. Wenn die Arbeitgeber sich daran beteiligen sollen, müssten sie sich auf durchschnittlich 0,5% mehr Lohnkosten einstellen.

Ob das so kommt, oder ob dieser Effekt durch andere Maßnahmen wieder reduziert wird, wissen wir erst, wenn konkrete Gesetzesvorhaben vorgestellt werden. Wesentliche Verbesserungen oder Verschlechterungen im Lohnkostenbereich sind aus dem derzeitig bekannten Verhandlungsstand der Sondierungsgespräche nicht abzulesen.

 

tyskrevision | TR Steuerberater, den 15.01.2018

Kontakt: Benjamin J. Feindt, Steuerberater & Partner mail: bjf(at)tyskrevision.com

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