Freistellungsbescheinigung – welche Vorteile ergeben sich mir hier?

Um bei einer Gewinnausschüttung zwischen beispielsweise einer deutschen Tochtergesellschaft und einer dänischen Muttergesellschaft von der deutschen Kapitalertragssteuer befreit zu werden, muss ein Antrag auf Freistellung beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden. Doch welche Vorteile bringt die Freistellungsbescheinigung?

Was ist eine Freistellungsbescheinigung?
Eine Freistellungsbescheinigung befreit Unternehmen davon, bei einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung die Kapitalertragsteuer in Deutschland in voller Höhe an das Finanzamt zu überführen. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25% des Gewinns zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag.

Wichtig hierbei ist, dass die Freistellungsbescheinigung antragsabhängig ist und beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden muss. Dieser Antrag wird danach umfassend geprüft, da die Steuerbefreiung denjenigen zugutekommen soll, die im Zuge des Doppelbesteuerungsabkommens oder der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (§43b EStG) dazu berechtigt sind. Ziel ist es, eine doppelte Besteuerung der Gewinnausschüttung innerhalb der EU zu verhindern.

Einmal beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt, beginnt die Geltungsdauer dieser Freistellungsbescheinigung. Diese wird für mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre ausgestellt. Rückwirkend besteht keine Möglichkeit, eine Freistellungsbescheinigung erteilt zu bekommen. Daher ist es wichtig und von Vorteil diese so früh wie möglich zu beantragen.

Welche Vorteile bringt eine Freistellungsbescheinigung?
Neben der „umgangenen“ Kapitalertragsteuer, gibt es im Zusammenhang mit einer Freistellungsbescheinigung folgende weitere Vorteile:

  • Arbeitsentlastung: Durch die rechtzeitige Beantragung einer Freistellungsbescheinigung entfällt der langwierige Prozess der Rückforderung des Geldes und es werden Zinsverluste vermieden
  • Planungssicherheit: Des Weiteren ist bereits vor der Gewinnausschüttung bekannt, dass die Kapitalertragssteuer entfallen wird
  • Liquiditätsvorteile: Liquidität im Unternehmen, da die Kapitalertragsteuer nicht bezahlt werden muss
  • Haftungsausschluss des Steuerschuldners: Das Vorliegen der Freistellungsbescheinigung schützt den Schuldner der Kapitalerträge vor der Inanspruchnahme im Haftungsfall

 

Welche Auflagen sind an die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gebunden?
Die Tochtergesellschaft ist dazu verpflichtet, die erhaltene Ausfertigung der Bescheinigung als Beleg für sechs Jahre aufzubewahren. Außerdem besteht eine Mitteilungspflicht, das heißt, auch bei bereits erteilter Freistellung, ist der Antragsteller verpflichtet, entscheidungserhebliche Änderungen der Verhältnisse an das Bundeszentralamt für Steuern unverzüglich zu melden. Letztlich muss innerhalb von fünf Monaten, die im jeweiligen Jahr erfolgten Ausschüttungen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Ungeachtet, ob eine Ausschüttung stattgefunden hat oder nicht, ist die sogenannte „MURI-Meldung“ zu melden.

Welche Alternativen gibt es?
Eine Alternative ist das sogenannte „Erstattungsverfahren“, bei der die Kapitalertragsteuer in voller Höhe an das zuständige Finanzamt gezahlt werden muss. Um diese gezahlte Steuer anschließend wieder zurückzuerhalten, muss beim Bundeszentralamt für Steuern ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. Die Abgabefrist beträgt 4 Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zugeflossen sind.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Thorsten Manewald, tyskrevision
info@tyskrevision.com

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