Innerhalb der Europäischen Union herrscht Niederlassungs- und Kapitalfreiheit. Die Steuerbelastung ist für die Ansässigkeitsentscheidung vieler Unternehmen ein wichtiges Kriterium. Daher existiert ein Wettbewerb der Staaten um die niedrigsten Steuersätze.
Deutschland belastet seine Kapitalgesellschaften mit Steuersätzen von ca. 30%, Dänemark hat nach erheblichen Senkungen einen Steuersatz von aktuell 22% und Großbritannien plant die Senkung des Steuersatzes bis 2020 auf 17%.
Damit wäre jeder in Deutschland verdiente Euro auf Unternehmensebene fast mit der doppelten Steuerlast belegt. Für Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland kommt hinzu, dass Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (und zwar unabhängig davon, ob diese in Deutschland oder dem europäischen Ausland ansässig sind) bevorzugt besteuert werden. Dieses System gerät nach den Plänen Großbritanniens noch einmal stärker unter Druck.
tyskrevision | TR Steuerberater, 11. April 2016
Ansprechpartner: Benjamin J. Feindt, Steuerberater und Parner, mail: bjf@tyskrevision.com