Mit dem Beginn des neuen Jahres sind einige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Durch diese Änderungen sollen alle größtenteils entlastet und mehr Geld zur Verfügung haben. Es handelt sich hierbei um folgende Änderungen:
- Der Grundfreibetrag, also der Betrag bis zu dem das Einkommen steuerfrei
ist, erhöht sich um 168,00 € auf 9.168 € - Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 3,00 % auf 2,50 %.
Auf den Arbeitnehmer entfällt die Hälfte, also 0,25 %. - Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den Arbeitnehmer und
Rentner bisher alleine tragen mussten, wird zukünftig zur Hälfte vom
Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherung getragen. (aktuell im
Durchschnitt ca. 0,9 % insgesamt) - Gleichzeitig wurde jedoch auch der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5
% erhöht, die zu 50% auf den Arbeitnehmer entfallen (also 0,25 %). - Die Freibeträge für Kinder steigen um 192 € auf 7.620 €
Wie stark sich die Änderungen bei jedem einzelnen Auswirkungen ist abhängig
von der Höhe des Lohns, der Steuerklasse und der Anzahl der Kinder.