Mietneubauten: Bauherren profitieren von Steuererleichterungen

Wer in der Vergangenheit versucht hat eine Mietwohnung zu finden, wird festgestellt haben, dass diese, wenn überhaupt nur noch zu hohen Preisen zu finden sind. Mit einer aktuellen Gesetzesinitiative versucht die Regierung hier gegen zu steuern.

Laut vorliegendem Gesetzesentwurf soll ein steuerlicher Anreiz für die Schaffung von neuen Mietwohnungen eingeführt werden. Dieser Anreiz soll eine neu eingeführte Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) sein.

Allerdings gilt die Sonderabschreibung nur unter bestimmten Voraussetzungen:

Der Bauantrag für die Wohnung muss zwischen dem 31.08.2018 und 01.01.2022 gestellt worden sein
Die Anschaffungskosten dürfen nicht mehr als 3.000 EUR/m² Wohnfläche betragen
Die Wohnung muss mindestens 10 Jahre vermietet werden

Soweit die Wohnung nicht selbst hergestellt wird, muss die Anschaffung noch im Jahr der Fertigstellung der Wohnung erfolgen. Die Beschränkungen sollen dazu dienen, dass der Bau von Luxuswohnungen nicht gefördert werden soll, sondern der Bau von „normalen“ Wohnungen.

Die Sonderabschreibung soll pro Jahr 5 % der Anschaffungskosten des Gebäudes betragen und für 4 Jahre gelten. Hierbei soll aber eine Höchstgrenze von 2.000 EUR/m² Wohnfläche eingeführt werden.

Diese Sonderabschreibung soll neben der normalen Abschreibung geltend gemacht werden können. Hierdurch können in den ersten 4 Jahren bereits 28 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.

Bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 80m² würde dies bedeuten, dass die Herstellungskosten hierfür bis zu 240.000 EUR (80m² x 3.000 EUR/m²) betragen dürfen, wovon jedoch nur 160.000 EUR (80m² x 2.000 EUR/m²) förderfähig sind.

In dem Beispiel hätte dies zur Folge, dass neben der normalen Abschreibung von 4.800 EUR eine Sonderabschreibung von 8.000 EUR jährlich hinzukommt. Dies entspricht in Summe 12.800 EUR, die die Einnahmen aus der Vermietung mindern.

 

 

tyskrevision | TR Steuerberater, den 30.10.2018

Kontakt: Roman Guscharzek, Steuerberater, mail: rg(at)tyskrevision.com

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