Neues DBA zwiswchen Schweiz und Liechtenstein

10.07.2015, Vaduz FL (awp/sda) – Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat bei einem Arbeitsbesuch in Liechtenstein ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Thematisiert wurde beim Treffen mit dem Liechtensteiner Regierungschef Adrian Hasler auch der automatische Informationsaustausch in Steuersachen.

Das neue Abkommen dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen und ersetzt das bisherige zwischen der Schweiz und Liechtenstein über verschiedene Steuerfragen von 1995. Es übernimmt die Empfehlungen der OECD, insbesondere beim Informationsaustausch.

Ausserdem regelt das neue Abkommen Fragen im Bereich der Grenzgängerbesteuerung, der Besteuerung von Leistungen der beruflichen Vorsorge sowie neu der AHV-Renten, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Das Abkommen soll 2017 in Kraft treten, wie das Eidg. Finanzdepartement mitteilte. Begrüsst wurde das Abkommen am Freitag ausdrücklich vom Liechtensteinischen Bankenverband.

Unterzeichnet wurde ausserdem ein Abkommen zur Elementarschadenversicherung. Es erhöht die Rechtssicherheit sowie die Transparenz im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft mit Liechtenstein im Bereich der Elementarschäden. In Kraft treten soll das Abkommen nächstes Jahr.

AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Regierungschef Adrian Hasler unterhielten sich beim Arbeitsgespräch auch über die allgemeinen Entwicklungen der Finanzplätze und die Umsetzungsarbeiten für den neuen globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen.

Liechtenstein will erstmals 2017 Informationen mit Partnerstaaten über den automatischen Informationsaustausch abwickeln. Die Regierung in Vaduz verabschiedete am letzten Mittwoch das entsprechende Gesetz zur Behandlung im Parlament.

Quelle: Cash.ch

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