Wann ein Rentner Steuern zahlen muss, ist immer wieder Gesprächsthema bei Eintritt in die Rente. Insbesondere seitdem das Alterseinkünftegesetz die Besteuerung ab 2005 komplett neu geregelt hat.
Sind Renten, die vor 2006 begonnen hatten, noch zu 50 % steuerfrei, sinkt der steuerfreie Anteil der Rente seitdem jedes Jahr um 2 %. Achtung: Der steuerfreie Anteil der Rente wird nur einmalig in Euro festgeschrieben und gilt dann grundsätzlich lebenslang. Daher ist jede Rentensteigerung leider zu 100 % steuerpflichtig.
Für Rentner, die 2018 in Rente gehen, kann man grob ermitteln, wie hoch die Rente sein darf, bevor Steuern gezahlt werden müssen.
Beispiel:
pro Monat | pro Jahr | |
Rente | 1.112,00 EUR | 13.344,00 EUR |
steuerfreier Teil | 24,00% | -3.202,56 EUR |
steuerpflichtig | 10.141,44 EUR | |
abzüglich | ||
Krankenversicherung | 81,18 EUR | 974,11 EUR |
Pflegeversicherung | 13,90 EUR | 166,80 EUR |
verbleiben | 9.000,53 EUR |
In Deutschland wohnende Rentner erhalten einen Grundfreibetrag in Höhe von 9.000,00 EUR, wodurch sich im Beispiel die Steuerbelastung auf 0,00 € reduzieren würde.
Bestehen neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte, entsteht jedoch Steuer.
Ob und inwieweit auf die Rente Einkommensteuer entsteht, muss immer im Einzelfall geprüft werden, da weitere Einkünfte und die persönlichen Verhältnisse genau beachtet werden müssen.
tyskrevision | TR Steuerberater, den 27.08.2018
Kontakt: Roman Guscharzek, mail: rg(at)tyskrevision.com