Leben in Deutschland mit dänischer Rente

Grenzgänger, die eine dänische Rente beziehen, müssen hierbei das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Deutschland mit in Betracht ziehen. Indem die Folkepension und die ATP-Rente aus Dänemark staatliche Renten sind, liegt das Besteuerungsrecht auf diese Renten ausschließlich bei Dänemark. Bei einem Wohnsitz in Dänemark mit einer deutschen Rente liegt das Besteuerungsrecht ausschließlich bei Deutschland. Somit wird deutlich, dass das Besteuerungsrecht bei dem Land liegt, welches die Rente auszahlt.

Wenn der Bezieher dieser Rente jedoch in Deutschland lebt, müssen diese Renten in der deutschen Steuererklärung mit (als Progressionseinkommen) angegeben werden.

Die Ermittlung des maßgeblichen Betrages muss hierbei nach deutschen Regeln erfolgen. Dies bedeutet in der Regel, dass die Renten nicht in voller Höhe Progressionseinkommen darstellen, sondern nur ein gewisser Teil.

Sollte es sich um andere Renten, nicht gesetzlicher Art (Betriebsrente oder Privatrente) oder eine betriebliche Altersvorsorge, handeln, sind diese grundsätzlich immer in Deutschland steuerpflichtig. Diese Renten werden dann in der Regel in beiden Ländern besteuert. Da jedoch eine Doppelbesteuerung nicht vorgenommen werden darf, muss Deutschland die dänische Steuer von der deutschen Steuer auf diese Renten abziehen (Anrechnungsverfahren).

Sollte man vor 1996 nach Deutschland gezogen sein, findet ggf. noch das alte Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung. Dies hätte zur Folge, dass diese Renten in Dänemark sogar steuerfrei wären und nur in Deutschland versteuert werden müssten.

 

 

Ihre Vorteile

Einkommensteuererklärungen

Brutto/Netto-Optimierungen

Beratung zur Glättung von Progressionswirkungen

Steueroptimierte Vermögensübertragung

Erbschaftsteuererklärungen

Begleitung von Selbstanzeigen