Das Finanzamt verschickt derzeit die Erinnerungen an die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016. Wer seine Einkommensteuererklärung selbst erstellt und beim Finanzamt abgibt, hätte dies bis zum 31.05.2017 erledigen müssen.
Wer die Erklärung noch nicht abgegeben hat, hat bereits oder wird in den nächsten Tagen eine Erinnerung vom Finanzamt erhalten. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die darin enthaltene Frist eingehalten werden sollte.
Wenn auch diese Frist nicht eingehalten wird, hat das Finanzamt unterschiedliche Möglichkeiten den Steuerpflichtigen zur Abgabe zu bewegen:
Es kann nach Androhung ein Zwangsgeld festgesetzt werden oder das Finanzamt schätzt die Steuererklärung. Diese Schätzung führt häufig zu deutlichen Nachzahlungen, die bei einer abgegebenen Erklärung meist nicht in einer solchen Höhe entstehen.
Wenn die Erklärung verspätet eingeht, hat das Finanzamt die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Dieser darf jedoch 10% der festgesetzten Steuer nicht übersteigen.
Wer dies alles vermeiden möchte, kann sich durch einen Steuerberater vertreten lassen, denn für diese gilt eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres.
tyskrevision | TR Steuerberater, 11.08.2017
Kontakt: Roman Guscharzek, Steuerberater, mail: tax@tyskrevision.com