“Steuerfreie” Gehaltserhöhung

Die derzeitigen Tarifverhandlungen zeigen, dass die Löhne in 2018 wieder deutlicher steigen werden als in früheren Jahren. Allerdings bleibt von diesen Lohnerhöhungen bei den Arbeitnehmern im Verhältnis oft nur wenig übrig. Durch die Steuerkurve wird auf die Lohnerhöhung entsprechend mehr Steuer fällig und es fallen auch noch die Sozialversicherungsbeiträge an.

 

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sind steuerfreie (oder pauschalversteuerte) Gehaltserhöhungen deutlich attraktiver. Hier bleibt bei dem Arbeitnehmer mehr Netto und auch der Arbeitgeber muss oft weniger zahlen.

Beispiele hierfür gibt es genug:

So kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit erstatten. Bei einer Fahrtstrecke von 25 km würde dies im Monat ca. 110 EUR bedeuten, die der Arbeitgeber pauschalversteuert erstatten kann.

Wenn der Arbeitnehmer eine steuerlich anerkannte doppelte Haushaltsführung hat, kann der Arbeitgeber auch diese Kosten ersetzen. Da die Kosten auf maximal 1.000,00 EUR begrenzt sind, ist auch die Erstattung seitens des Arbeitgebers entsprechend begrenzt.

Hat der Arbeitnehmer zu Hause einen eigenen Internet-Anschluss, kann der Arbeitgeber die Kosten hierfür ebenfalls pauschalversteuert erstattet, sofern die Kosten nicht mehr als 50 € im Monat betragen.

Sofern der Arbeitnehmer betreuungspflichtige Kinder hat, kann der Arbeitgeber 2/3 der Aufwendungen des Arbeitnehmers steuerfrei erstatten.

Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie der Arbeitnehmer mehr Netto von seiner Gehaltserhöhung erhält und der Arbeitgeber gleichzeitig Kosten (Sozialversicherungsbeiträge) spart.

 

tyskrevision | TR Steuerberater,den 12.03.2018

Kontakt: Roman Guscharzek, Steuerberater, mail: rg(at)tyskrevision.com

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