Steuerliche Planung von Handwerkerleistungen zum Jahresende

Im Laufe der Corona-Pandemie haben viele Haushalte die Zeit genutzt und haben in die eigenen vier Wände Zeit und Geld investiert. Wer hierfür Handwerker in Anspruch genommen hat, kann die in Rechnung gestellten Löhne steuerlich absetzen. 20 Prozent der in Rechnung gestellten Löhne mindern dann direkt die Steuer.

Dies ist jedoch begrenzt auf EUR 6.000,00 Löhne bzw. auf EUR 1.200,00 Steuerermäßigung.

Wer diese Grenze bereits überschritten hat oder bald überschreitet sollte, kann durch ein wenig Planung schon jetzt dafür sorgen, dass sich die Steuer für das Jahr 2023 mindert. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist nämlich nicht das Rechnungsdatum oder das Leistungsdatum, sondern das Datum der Zahlung.

Sollte man also eine Rechnung Ende Dezember erhalten, kann es durchaus sinnvoll sein, mit der Bezahlung noch bis zum Jahreswechsel zu warten. Ansonsten kann es sein, dass, aufgrund der Überschreitung der Höchstgrenzen, es zu keiner Steuerermäßigung mehr kommt.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
info@tyskrevision.com

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