Umsatzsteuer – Änderungen bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 01.01.2020

Die EU hat im Rahmen der sogenannten „Quick Fixes“ die Mehrwertsteuersystemrichtlinie geändert. Diese Änderungen auf EU-Ebene wurden nun im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 in deutsches Recht umgesetzt. Die Änderungen enthalten unter anderem eine Verschärfung der materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Die neuen Regelungen gelten bereits ab dem 01.01.2020. Folgende Änderungen sind ab dem 01.01.2020 zu beachten:

– Der Abnehmer muss über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und diese muss er auch ausdrücklich gegenüber dem Lieferer verwenden.

– Die richtig gemeldete Zusammenfassende Meldung wird Voraussetzung für die Steuerfreiheit.

Unsere Handlungsempfehlung für den Lieferer: Eine qualifizierte Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers zur Überprüfung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nur so kann der Lieferer nach der neuen Rechtslage die Steuerfreiheit der Lieferung bei sich sicherstellen. Bei jeder geplanten steuerfreien Lieferung sollte ab jetzt, wenn irgendwie möglich, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers vorab qualifiziert überprüft werden. Die Abfrage kann online beim Bundeszentralamt für Steuern und bei der Europäischen Kommission erfolgen.

Aus Sicht des Erwerbers kann es unter Umständen sinnvoll sein, sich in denjenigen EU-Ländern umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, in denen steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen bewirkt werden sollen, da nur mit einer USt-Id. des entsprechenden Landes innergemeinschaftliche Lieferungen in diese Länder bewirkt werden können.

Daneben enthalten die Quick Fixes unter Anderem umsatzsteuerliche Änderungen zu Konsignationslagern sowie zu Reihengeschäften.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind geschaffen und gelten ab dem 01.01.2020. Nun kann man gespannt sein auf eine entsprechende Äußerung der Finanzverwaltung. Diese ist auch notwendig, denn vieles wirkt an dem Gesetz noch nicht ausgereift.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Janina Rochel, tyskrevision
jaro@tyskrevision.com

Dezember 2019

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