Der dänische Gigant gab im April 2014 Gratisaktien aus. Deutsche Banken unterwarfen diesen Vorgang der Kapitalertragssteuer, also wurden Aktienbesitzer mit 25% plus Soli und Kirchensteuer belastet.
Das Finanzministerium Hessen ist mittlerweile nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13.1.2015 zu einem anderen Ergebnis gekommen – hiernach handelte es sich bei der Aktion um eine steuerneutrale Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Die Steuern wurden also zu unrecht abgeführt, die Banken müssten den Vorgang korrigieren. Tun sie dies nicht, sollte der Steuerpflichtige den Vorgang in seiner Einkommensteuererklärung korrigieren.
Møller-Mærsk ist kein Einzelfall. Vergleichbare Fragen tauchten in 2014 laut Focus Money auch bei Google und Verizon/Vodafone auf. Die korrekte Abführung der Steuer auf Kapitalerträge ist, insbesondere bei Depots im Ausland, bei denen die depotführende Bank sich mit Fragen des deutschen Steuerrechts erst gar nicht beschäftigt, „für den normalen Steuerbürger eine Herausforderung“.
Benjamin J. Feindt
Steuerberater