22.01.2015
Geänderte Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung

Ab Januar 2015 werden Angestellte Änderungen bei der Lohnabrechnung bemerken.

Das liegt einerseits daran, dass die Beitragsbemessungsgrenzen bei Renten- und Sozialversicherung nach oben angepasst werden. Beitragszahler müssen also etwas mehr zahlen.

Die neuen Grenzen sind für die Krankenversicherung 4.125 EUR (+75 EUR im Vergleich zu 2014) im Monat und für die Rentenversicherung auf 6.050 EUR im Monat im Westen (+100 EUR) und 5.200 EUR im Osten (+200 EUR).   Andererseits – erfreulich – sinkt der Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung auf 7,3% (Vorjahr 8,2 %) und der der Rentenversicherung auf 9,35% (Vorjahr 9,45%).

 

Benjamin J. Feindt

Steuerberater

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