Autobegeisterte beteiligen gern den Fiskus an den Kosten des teuren Blechs. Wer es aber übertreibt, läuft Gefahr, dass das Fahrzeug als „unangemessen“ eingeschätzt wird und damit der Betriebsausgabenabzug verloren geht.
Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Verfahren geurteilt, dass Kosten bis 2 EUR/KM angemessen sind – der Tierarzt konnte im Urteilsfall seinen Ferrari Spider steuermindernd einsetzen.
Dieses Urteil lässt sich auch auf andere Fälle von Luxusfahrzeugen übertragen und gibt so für alle Betroffenen eine höhere Rechtssicherheit mit großzügigem Ausmaß: Wer 20.000 KM im Jahr fährt, darf Kosten bis zu 40.000 EUR absetzen.
Benjamin J. Feindt
Steuerberater, Partner