09.02.2015
BFH: PKW-Kosten unter 2 EUR pro KM sind angemessen

Autobegeisterte beteiligen gern den Fiskus an den Kosten des teuren Blechs. Wer es aber übertreibt, läuft Gefahr, dass das Fahrzeug als „unangemessen“ eingeschätzt wird und damit der Betriebsausgabenabzug verloren geht.

Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Verfahren geurteilt, dass Kosten bis 2 EUR/KM angemessen sind – der Tierarzt konnte im Urteilsfall seinen Ferrari Spider steuermindernd einsetzen.

Dieses Urteil lässt sich auch auf andere Fälle von Luxusfahrzeugen übertragen und gibt so für alle Betroffenen eine höhere Rechtssicherheit mit großzügigem Ausmaß: Wer 20.000 KM im Jahr fährt, darf Kosten bis zu 40.000 EUR absetzen.

Benjamin J. Feindt

Steuerberater, Partner

Ähnliche Neuigkeiten

Royal Run 2025 – tyskrevision bleibt in Bewegung

Royal Run 2025 – tyskrevision bleibt in Bewegung

Auch in diesem Jahr gab es bei der tyskrevision einen sportlichen Start in die Pfingstwoche: Am Pfingstmontag nahmen wir bereits zum vierten Mal am Royal Run in Dänemark teil – dieses Mal in der schönen dänischen Stadt Ribe. 🇩🇰 Mit insgesamt zehn motivierten...

mehr lesen
Erstes Personalpodium in Flensburg

Erstes Personalpodium in Flensburg

Wer rastet, der rostet – gerade in einer Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz ständig verändert, ist es wichtig, am Ball zu bleiben. Umso mehr haben wir uns über die Einladung der WAK zum ersten Personalpodium in Flensburg gefreut! 😊...

mehr lesen