09.02.2015
BFH: PKW-Kosten unter 2 EUR pro KM sind angemessen

Autobegeisterte beteiligen gern den Fiskus an den Kosten des teuren Blechs. Wer es aber übertreibt, läuft Gefahr, dass das Fahrzeug als „unangemessen“ eingeschätzt wird und damit der Betriebsausgabenabzug verloren geht.

Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Verfahren geurteilt, dass Kosten bis 2 EUR/KM angemessen sind – der Tierarzt konnte im Urteilsfall seinen Ferrari Spider steuermindernd einsetzen.

Dieses Urteil lässt sich auch auf andere Fälle von Luxusfahrzeugen übertragen und gibt so für alle Betroffenen eine höhere Rechtssicherheit mit großzügigem Ausmaß: Wer 20.000 KM im Jahr fährt, darf Kosten bis zu 40.000 EUR absetzen.

Benjamin J. Feindt

Steuerberater, Partner

Ähnliche Neuigkeiten

Betriebsausflug in die Tolk-Schau: Ein unvergesslicher Tag!

Betriebsausflug in die Tolk-Schau: Ein unvergesslicher Tag!

Letzte Woche haben wir die Arbeitswoche mal ganz anders gestartet – mit einem tollen Betriebsausflug in die Tolk-Schau in Schleswig! Bei schönstem herbstlichem Wetter haben wir die Gelegenheit genutzt, als Team außerhalb des Büros zusammen Zeit zu verbringen und die...

mehr lesen
Unser Bullerbü-Büro für Groß und

Unser Bullerbü-Büro für Groß und

Seit zwei Monaten bieten wir unseren Mitarbeitern eine besondere Möglichkeit – unser Elternbüro, auch „Bullerbü“ genannt. Für uns ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur ein wichtiger Aspekt, sondern eine echte Herzensangelegenheit. Gerade in...

mehr lesen