In Deutschland kann es dauern, bis eine GmbH wirksam errichtet ist. Oft fallen davor Ausgaben zur Vorbereitung eines gelungenen Starts an. Für diese Ausgaben gilt generell, dass gründungswillige Unternehmer in der Vorgründungsgesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (in Deutschland 19 oder 7 Prozent). Ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf stärkt Gründern den Rücken: Der Vorsteuerabzug gilt selbst vor Gründung einer Ein-Mann-GmbH auch dann, wenn es nie zur Gründung kommt und keine Ausgangsumsätze getätigt werden.
Benjamin J. Feindt
Steuerberater, Partner