Alle mit Heimarbeitsplatz: Badrenovierung von Einkommensteuer absetzen

01.07.15: Kosten für einen Heimarbeitsplatz Arbeitsplatz mindern traditionell die Steuerlast. Nun hat ein Steuerberater vor Gericht durchgesetzt, dass auch eine Badrenovierung anteilig steuerlich beim Arbeitszimmer berücksichtigt wurde.

Das bedeutet für alle mit Heimarbeitsplatz: Werden Renovierungen durchgeführt, die den Wert der Gesamtimmobilie nachhaltig verbessern, sollten diese Kosten anteilig bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. In Zweifelsfällen: Abzug beim Finanzamt beantragen, Dokumente einreichen und schlimmsten Falls kürzen lassen.

 

Frank Wirl

Steuerfachangestellter

Ähnliche Neuigkeiten

Erneute Auszeichnung zum exzellenten Arbeitgeber 2024

Erneute Auszeichnung zum exzellenten Arbeitgeber 2024

Steuerberatung ist so viel mehr als nur Zahlenjonglieren! Tatsächlich spielt die menschliche Seite hier eine riesige Rolle. Bei uns, bei tyskrevision, stecken wir unser Herzblut in unsere Mitarbeiter - die Menschen, die sich täglich um die Anliegen unserer Kunden...

mehr lesen