30.06.2014
Dänisches Studiengeld (SU) für deutsche Staatsbürger?

Während Deutschland über Studiengebühren diskutiert, unterstützt der dänische Staat seine Studenten ganz direkt und überweist monatlich einen beachtlichen Betrag an solche, die mit ihrer Ausbildung zur Wettbewerbsfähigkeit des Staates in der Zukunft beitragen.

Studierende in Dänemark erhalten jeden Monat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der bis zu ca. 780 EUR (5.839 DKK) pro Monat umfassen kann und über bis zu 70 Monate gezahlt wird.

SU wird generell nur dänischen Staatsbürgern gewährt. Studienwillige Deutsche können dennoch in ihren Genuss kommen, wenn sie beispielsweise folgende Bedingungen erfüllen:

1. Zugehörigkeit zur dänischen Minderheit in Sydschleswig. Die Zugehörigkeit zur dänischen Minderheit muss nachgewiesen werden. Als Kriterium gilt der Besuch einer dänischen Schule, beispielsweise der Duborg-Schule in Flensburg.

2. Arbeit für mind. 24 Monate in Dänemark.  Wer in Dänemark für mindestens 24 Monate gearbeitet hat, der kann im direkten Anschluss an seine Tätigkeit SU beantragen.

Das Studium muss SU-anerkannt sein und in Dänemark stattfinden. Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, wo man wohnt: Wer bei seinen Eltern wohnt, erhält deutlich weniger Unterstützung.

Ausführliche Informationen erhält man unter www.su.dk.

Benjamin J. Feindt

Steuerberater

 

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