Dass Unternehmen Mehraufwand tragen müssen, seit die E-Bilanz verpflichtend ist, ist lange bekannt. Ein neues Schreiben der OFD Nordrhein-Westphalen (OFD Nordrhein-Westfalen S 2133b – 2014/0009 – St 145) belegt nun aber, dass auch die Finanzämter über Mehraufwand klagen. Knapp 400 Felder muss jeder Bilanzierende übermitteln, sonst stoppt die Software den Übermittlungsprozess. Dennoch kommt beim Finanzamt weniger Information an als zu Zeiten von Offline-Bilanzen.
Vor Zeiten der E-Bilanz sendeten die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ihren Jahresabschluss in dem Umfang, wie sie ihn auch für sich nutzten, zum Finanzamt. Seit der E-Bilanz gilt nun ein bestimmtes Schema für alle. Die bisher liebgewonnene Auswertung muss in dieses Schema überführt werden – offensichtlich zum Nachteil des Informationsgehalts trotz der hohen gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungstiefe. Laut OFD-Schreiben ächzen die Finanzämter nun unter dem zusätzlichen Aufwand, den ein massenmäßiges Nachfordern von Informationen mit sich bringt. Klimagespräche mit Steuerberatern sollen für die Zukunft zur Entlastung der Behörden führen.
Die Hoffnung, dass das standardisierte Schema irgendwann in der Zukunft zumindest bei den Ämtern Entlastung schafft, bleibt offensichtlich auch im vierten Jahr nach der ursprünglich geplanten Einführung der E-Bilanz unerfüllt.
Benjamin J. Feindt
Steuerberater