Wer eine hohe Steuererstattung aus der Einkommensteuer erwartet, sollte seine Einkommensteuererklärung 2014 schnell abgeben. Denn das Finanzamt ist gehalten, Erklärungen nach Eingang zu bearbeiten. Die ersten Erklärungen gehen bei den Finanzämtern oft schon im Dezember des betreffenden Jahres ein.
Unsere Erfahrung: Die Bearbeitung der Erklärungen 2014 durch das Finanzamt kann wegen nötiger technischer Vorarbeiten erst ab März 2015 beginnen. Frühe Einreicher können dann im April 2015 mit Bescheid und Erstattung rechnen.
Generell gilt eine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2014 bis zum 31.5.2015. Für Personen, die einen Steuerberater beauftragen, gilt eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31.12.2015. Die durchschnittliche Steuererstattung lag in 2012 laut Stiftung Warentest bei knapp 900 Euro.
Benjamin J. Feindt
Steuerberater