09.02.2015
BFH: PKW-Kosten unter 2 EUR pro KM sind angemessen

Autobegeisterte beteiligen gern den Fiskus an den Kosten des teuren Blechs. Wer es aber übertreibt, läuft Gefahr, dass das Fahrzeug als „unangemessen“ eingeschätzt wird und damit der Betriebsausgabenabzug verloren geht.

Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Verfahren geurteilt, dass Kosten bis 2 EUR/KM angemessen sind – der Tierarzt konnte im Urteilsfall seinen Ferrari Spider steuermindernd einsetzen.

Dieses Urteil lässt sich auch auf andere Fälle von Luxusfahrzeugen übertragen und gibt so für alle Betroffenen eine höhere Rechtssicherheit mit großzügigem Ausmaß: Wer 20.000 KM im Jahr fährt, darf Kosten bis zu 40.000 EUR absetzen.

Benjamin J. Feindt

Steuerberater, Partner

Ähnliche Neuigkeiten

Von Küste zu Küste – wir waren dabei! 🌊🏃‍♂️

Von Küste zu Küste – wir waren dabei! 🌊🏃‍♂️

Am vergangenen Samstag hat unser tyskrevision-Laufteam am 18. Lauf zwischen den Meeren teilgenommen – einem Staffel-Laufevent quer durch Schleswig-Holstein. Die Strecke führte über insgesamt 94,9 Kilometer von Husum an der Nordsee bis nach Damp an die Ostseeküste....

mehr lesen
Angegrillt und ausgezeichnet

Angegrillt und ausgezeichnet

Anlässlich unserer erneuten Auszeichnung als einer der besten Steuerberater Deutschlands (wir berichteten) haben wir in der letzten Woche den Grill aus dem Winterschlaf geholt und unser erstes gemeinsames Angrillen des Jahres gefeiert – diesmal wetterbedingt drinnen,...

mehr lesen