01.07.15: Kosten für einen Heimarbeitsplatz Arbeitsplatz mindern traditionell die Steuerlast. Nun hat ein Steuerberater vor Gericht durchgesetzt, dass auch eine Badrenovierung anteilig steuerlich beim Arbeitszimmer berücksichtigt wurde.
Das bedeutet für alle mit Heimarbeitsplatz: Werden Renovierungen durchgeführt, die den Wert der Gesamtimmobilie nachhaltig verbessern, sollten diese Kosten anteilig bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. In Zweifelsfällen: Abzug beim Finanzamt beantragen, Dokumente einreichen und schlimmsten Falls kürzen lassen.
Frank Wirl
Steuerfachangestellter