Derzeit spenden viele Menschen für Flüchtlinge. Die Form der Spenden unterscheiden sich jedoch. Während einige Geld spenden, geben andere Kleidung, Schuhe, Spielzeug und Kleidung an gemeinnützige Organisationen ab.
Vielen ist hierbei nicht bewusst, dass auch die Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden können. Maßgeblich ist hierbei der gemeine Wert (Marktwert) der gespendeten Sachen. Damit die Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden können, bedarf es jedoch immer einer ordnungsgemäßer Zuwendungsbestätigung. (Wohingegen bei Geldspenden oft ein Überweisungsbeleg ausreicht).
In der Zuwendungsbestätigung über die Sachspende sollte der Marktwert der gespendeten Sachen dargelegt werden. Dieser Marktwert kann bereits vorab bei Secondhand-Läden ermittelt werden lassen und sollte schriftlich bestätigt werden.
Roman Guscharzek
Dipl.-Finanzwirt