Besteuerung staatlicher Renten aus dem Ausland

Als Angestellter einen Job jenseits der Grenze aufzunehmen, kann durchaus attraktiv sein. Beispielsweise winken dem, der bereit ist, im Ausland zu arbeiten, oft höhere Löhne. Wer im anderen Land sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt auch in ein anderes Rentensystem ein. Zieht man später wieder zurück und erhält Renten aus zwei Staaten, werden diese nach aktuellem DBA Deutschland/Dänemark (Art. 18) im Staat der Auszahlung besteuert.

Damit Sie heute schon wissen, was Sie in Zukunft betrifft, beschreiben wir hier, was auf Sie zukommt, wenn Sie zu dieser Gruppe gehören.

Folkepension / ATP aus Dänemark und Wohnsitz bei Rentenbezug in Deutschland
Wer in Dänemark einen Anspruch auf Folkepension und ATP (staatliche Zusatzpension) erworben hat und nach 1995 nach Deutschland gezogen ist, muss diese in Dänemark besteuern. Der dänische Staat behält die entsprechenden Steuern unaufgefordert ein, in der Regel kommt es zu keiner Nachzahlung. Es greifen die Steuersätze für beschränkt Steuerpflichtige; ist die Folkepension das einzige Einkommen aus Dänemark, wird ein Steuersatz iHv 36 % netto nicht überschritten. Eine Steuererklärung muss nicht abgegeben werden. In Deutschland ist diese Rente nicht steuerpflichtig, erhöht aber gegebenenfalls den Steuersatz, den man auf deutsche Einkünfte zu entrichten hat.
Wer zu Rentenbezugszeiten in Deutschland sozialversichert ist (weil er auch aus Deutschland eine Rente erhält), muss auf die dänischen Renten allerdings Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Während Empfänger, die in Dänemark wohnen, über die dort erhobene Steuer sozialversichert sind, werden Rentner mit deutschem Wohnsitz und deutscher Sozialversicherungspflicht nochmals zur Kasse gebeten. Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung betragen ca. 10%.
Die ausländischen Einkünfte können dazu führen, dass in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben ist.

Deutsche Altersrente und Wohnsitz bei Rentenbezug in Dänemark
Die deutsche gesetzliche Rente wird an den Rentner im Ausland ausgezahlt. Sozialversicherungsbeiträge werden in Deutschland nur abgezogen, wenn eine deutsche Sozialversicherungspflicht vorliegt. Einkommensteuern werden nicht – etwa wie bei der Lohnsteuer- abgezogen. Rentner, die im Ausland leben, müssen daher oft in Deutschland eine Steuererklärung abgeben und werden regelmäßig unliebsam zu Nachzahlungen gebeten.

Die deutsche gesetzliche Rente unterliegt in Dänemark dem Freistellungsverfahren, das bedeutet, dass sie hier zwar angegeben werden muss, aber nicht nachversteuert wird.
Achtung: Für private Renten gelten andere Regeln.

In Bezug auf die Besteuerung der Ruhegehälter besteht für eine leichtere europäische Freizügigkeit also durchaus noch Optimierungsbedarf.

Gunnar Tessin, statsaut. revisor
Benjamin J. Feindt, Steuerberater, Partner

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