Sachspenden steuerlich geltend machen

Derzeit spenden viele Menschen für Flüchtlinge. Die Form der Spenden unterscheiden sich jedoch. Während einige Geld spenden, geben andere Kleidung, Schuhe, Spielzeug und Kleidung an gemeinnützige Organisationen ab.

Vielen ist hierbei nicht bewusst, dass auch die Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden können. Maßgeblich ist hierbei der gemeine Wert (Marktwert) der gespendeten Sachen. Damit die Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden können, bedarf es jedoch immer einer ordnungsgemäßer Zuwendungsbestätigung. (Wohingegen bei Geldspenden oft ein Überweisungsbeleg ausreicht).

In der Zuwendungsbestätigung über die Sachspende sollte der Marktwert der gespendeten Sachen dargelegt werden. Dieser Marktwert kann bereits vorab bei Secondhand-Läden ermittelt werden lassen und sollte schriftlich bestätigt werden.

 

Roman Guscharzek

Dipl.-Finanzwirt

Ähnliche Neuigkeiten

Royal Run 2025 – tyskrevision bleibt in Bewegung

Royal Run 2025 – tyskrevision bleibt in Bewegung

Auch in diesem Jahr gab es bei der tyskrevision einen sportlichen Start in die Pfingstwoche: Am Pfingstmontag nahmen wir bereits zum vierten Mal am Royal Run in Dänemark teil – dieses Mal in der schönen dänischen Stadt Ribe. 🇩🇰 Mit insgesamt zehn motivierten...

mehr lesen
Erstes Personalpodium in Flensburg

Erstes Personalpodium in Flensburg

Wer rastet, der rostet – gerade in einer Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz ständig verändert, ist es wichtig, am Ball zu bleiben. Umso mehr haben wir uns über die Einladung der WAK zum ersten Personalpodium in Flensburg gefreut! 😊...

mehr lesen