Lohnsteuerbescheinigungen für beschränkt Steuerpflichtige beantragen und vorlegen

Wenn Arbeitnehmer mit dänischem Wohnsitz für einen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten, sind sie hier beschränkt steuerpflichtig. Diese Gruppe muss schriftlich die Anwendung der Steuerklasse I beantragen und beim Arbeitgeber nachweisen.

Wenn Arbeitgebern nicht binnen 6 Wochen nach Jahreswechsel Nachweise über die günstigere Steuerklasse ihrer Angestellten vorliegen, müssen sie die Löhne rückwirkend ab dem 1.1. mit Lohnsteuerklasse VI abrechnen.

Die Lohnsteuer in Steuerklasse I ist wesentlich geringer als die Lohnsteuer in Steuerklasse VI. Das birgt durchaus Potential für Unruhe im Betriebsablauf. Arbeitgeber können die Beantragung auch für ihre Arbeitnehmer übernehmen (§39 Abs. 3 EStG).

 

tyskrevision | TR Steuerberater, 18.01.2016

Ansprechpartner: Jeanette Rosenow, jeros@tyskrevision.com

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