Bilanzierende Betriebe bis 235.000 EUR Betriebsvermögen (entspricht in etwa dem Eigenkapital) und Betriebe mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung und einem Gewinn bis zu 100.000 EUR können Investitionsabzugsbeträge für Anschaffungen in künftigen Wirtschaftsjahren bilden. Das heißt, dass sie 40%, maximal 200.000 EUR, der künftigen Anschaffungen steuerlich vorziehen können.
Bei voller Ausnutzung zahlt man im Jahr des Abzugs auf Einkommen in Höhe von 200.000 EUR keine Steuern.
Dadurch lässt sich steuerplanerisch Einiges gestalten. Ab 2016 gilt nun nicht mehr, dass man hierfür eine Investitionsabsicht nachweisen und die Funktion des Wirtschaftsguts benennen muss – Gestaltungen werden noch einmal einfacher.
tyskrevision | TR Steuerberater, 22.02.2016
Ansprechpartner: StB Benjamin Feindt, bjf@tyskrevision.com