Investitionsabzugsbetrag

Bilanzierende Betriebe bis 235.000 EUR Betriebsvermögen (entspricht in etwa dem Eigenkapital) und Betriebe mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung und einem Gewinn bis zu 100.000 EUR können Investitionsabzugsbeträge für Anschaffungen in künftigen Wirtschaftsjahren bilden. Das heißt, dass sie 40%, maximal 200.000 EUR, der künftigen Anschaffungen steuerlich vorziehen können.

Bei voller Ausnutzung zahlt man im Jahr des Abzugs auf Einkommen in Höhe von 200.000 EUR keine Steuern.

Dadurch lässt sich steuerplanerisch Einiges gestalten. Ab 2016 gilt nun nicht mehr, dass man hierfür eine Investitionsabsicht nachweisen und die Funktion des Wirtschaftsguts benennen muss – Gestaltungen werden noch einmal einfacher.

tyskrevision | TR Steuerberater, 22.02.2016

Ansprechpartner: StB Benjamin Feindt, bjf@tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Präsenz, Praxis, Pølser – so geht Weiterbildung bei uns!

Präsenz, Praxis, Pølser – so geht Weiterbildung bei uns!

Letzte Woche stand unser zweites Präsenzseminar an – mit echtem Austausch, spannenden Gesprächen und einem neuen Gesicht: Hendrik vom IFU-Institut, der mit uns das Thema Umsatzsteuer international praxisnah und anschaulich aufgearbeitet hat. Ab Beginn dieses Jahres...

mehr lesen
Royal Run 2025 – tyskrevision bleibt in Bewegung

Royal Run 2025 – tyskrevision bleibt in Bewegung

Auch in diesem Jahr gab es bei der tyskrevision einen sportlichen Start in die Pfingstwoche: Am Pfingstmontag nahmen wir bereits zum vierten Mal am Royal Run in Dänemark teil – dieses Mal in der schönen dänischen Stadt Ribe. 🇩🇰 Mit insgesamt zehn motivierten...

mehr lesen