Investitionsabzugsbetrag

Bilanzierende Betriebe bis 235.000 EUR Betriebsvermögen (entspricht in etwa dem Eigenkapital) und Betriebe mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung und einem Gewinn bis zu 100.000 EUR können Investitionsabzugsbeträge für Anschaffungen in künftigen Wirtschaftsjahren bilden. Das heißt, dass sie 40%, maximal 200.000 EUR, der künftigen Anschaffungen steuerlich vorziehen können.

Bei voller Ausnutzung zahlt man im Jahr des Abzugs auf Einkommen in Höhe von 200.000 EUR keine Steuern.

Dadurch lässt sich steuerplanerisch Einiges gestalten. Ab 2016 gilt nun nicht mehr, dass man hierfür eine Investitionsabsicht nachweisen und die Funktion des Wirtschaftsguts benennen muss – Gestaltungen werden noch einmal einfacher.

tyskrevision | TR Steuerberater, 22.02.2016

Ansprechpartner: StB Benjamin Feindt, bjf@tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Grill in den Mai bei der tyskrevision 🌞🔥

Grill in den Mai bei der tyskrevision 🌞🔥

Letzte Woche haben wir den 1. Mai ganz nach unserem Geschmack eingeläutet, mit einem kleinen „Grill in den Mai“ direkt bei uns im Büro. Neben vielen leckeren Salaten und frisch gegrilltem Feta durfte natürlich auch das Klassische nicht fehlen: Wurst und Fleisch vom...

mehr lesen
30 Jahre tyskrevision – Danke, liebe Ingrid! 🎉

30 Jahre tyskrevision – Danke, liebe Ingrid! 🎉

Wenn man über Beständigkeit spricht, dann kommt man an Ingrid einfach nicht vorbei, denn 30 Jahre im selben Unternehmen, das ist heute alles andere als selbstverständlich. Ingrid hat genau das geschafft und mehr noch. Sie war bereits Teil des Teams, lange bevor es den...

mehr lesen