Bestimmte Unternehmen, vor allem GmbHs, UGs, und GmbH & Co. KGs, veröffentlichen ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger. Dort können sie von jedem kostenlos und ohne Registrierung unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden.
Der Bundesanzeiger zählt 42 Millionen Abrufe von Jahresabschlüssen pro Jahr; 80% entfallen auf die Abschlüsse von kleinen Unternehmen. Statistisch wird jeder Jahresabschluss damit 38 Mal pro Jahr aufgerufen (Quelle: www.bundesanzeiger.de, Bereich Daten und Statistiken). Nach einer Befragung des Bundesanzeigers interessierten sich vor allem die Kunden der Unternehmen für diese Informationen.
Der Öffentlichkeit werden bei kleinen Unternehmen eine komprimierte Bilanz sowie ein Anhang zu Verfügung gestellt.
Je größer ein Unternehmen ist, umso detaillierter müssen die publizierten Angaben sein. Unternehmen, die nicht veröffentlichen wollen, kommen um eine Aufteilung oder einen Rechtsformwechsel in der Regel nicht herum. Wir bieten Ihnen gern ein Sparring sowohl zur Bilanzpolitik als auch zur Vermeidung der Offenlegungspflicht.
tyskrevision | TR Steuerberater, 12.09.2016
Kontakt: Benjamin J. Feindt, Steuerberater & Partner, mail: bjf@tyskrevision.com