Zum 01.07.2019 wird das Kindergeld um 10, 00 EUR erhöht.
Somit stehen Eltern ab diesem Zeitpunkt folgende Kindergeldzahlungen zu:
1.+2. Kind 204,00 EUR
3. Kind 210,00 EUR
Ab 4. Kind 235,00 EUR
Als Kinder werden hierbei nicht nur minderjährige Kinder berücksichtigt, sondern auch Kinder über 18 Jahren. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass diese sich in einer Berufsausbildung (Ausbildung, Studium) befinden und noch nicht 25 Jahre alt sind.
Den Anspruch auf Kindergeld hat aber nicht nur jeder, der in Deutschland lebt, sondern auch diejenigen, die in einem anderen Land leben, aber in Deutschland arbeiten und (auf Antrag) als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. In diesem Fall gibt es jedoch nur die Differenz zu dem Kindergeldanspruch, der im Heimatland besteht.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
tyskrevision, Juni 2019