- Bundesweit: Max. 15.000 EUR, max. 10 Mitarbeiter
- Bayern: Max. 50.000 EUR, max. 250 Mitarbeiter
- Baden-Württemberg: Max. 30.000 EUR, max. 50 Mitarbeiter
- Brandenburg: Max. 60.000 EUR, max. 100 Mitarbeiter
- Bremen: Bis zu 20.000 EUR, 11 – 49 Beschäftigten
- Hamburg: Max. 30.000 EUR, max. 250 Mitarbeiter
- Hessen: Bis zu 30.000 EUR, bis zu 50 Beschäftigte
- Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 60.000 EUR, bis zu 100 Beschäftigte
- Niedersachsen: Max. 25.000 EUR, max. 49 Beschäftigte
- Nordrhein-Westfalen: Max. 25.000 EUR, bis zu 50 Mitarbeiter
- Sachsen-Anhalt: Bis zu 25.000 EUR, bis zu 50 Erwerbstätige
- Schleswig-Holstein: Max. 30.000 EUR, 11 – 50 Mitarbeiter
- Thüringen: Max. 30.000 EUR, max. 50 Mitarbeiter
Bundes- und Landesprogramme werden in der Regel aufeinander angerechnet. Stand 12.06.2020, teilweise noch nicht beantragbar, kein Anspruch auf Vollständigkeit, sehr dynamische Entwicklung! Flächendeckend gibt es Bürgschaften und Förderkredite in Deutschland. Das häufigste Mittel in Deutschland ist die Kurzarbeit. Informationen und Formulare stellen wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung.
Soforthilfe Bayern Soforthilfe Baden-Württemberg
Soforthilfe Bremen Soforthilfe Brandenburg Soforthilfe Hamburg
Soforthilfe Hessen Soforthilfe Meck.-Pomm. Soforthilfe Niedersachsen
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Soforthilfe Sachsen-Anhalt Soforthilfe Thüringen
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Benjamin J. Feindt, tyskrevision
info@tyskrevision.com