Es gibt immer mehr Banken, die ihren Kunden die Negativzinsen der europäischen Zentralbank, weiterberechnen. Kunden zahlen dann beispielsweise auf ihr Tagesgeldkonto 0,5 % Zinsen (anstatt welche zu erhalten).
Hierbei stellt sich die Frage, ob es bei den Negativzinsen um Verluste aus Kapitalvermögen handelt. Die FDP hatte am 10.12.2019 einen Antrag an den Bundestag gestellt, dass genau dies so festgestellt werden soll und es sich nicht, wie von Banken oft bezeichnet, um Verwahrgebühren handelt. (Bundestagdrucksache 19/15771).
Dieser Antrag wurde aber im Bundestag am 15.01.2020 abgelehnt.
Dies stellt zwar keine rechtlich bindende Entscheidung dar, allerdings zeigt es die Richtung, in die der Gesetzgeber will.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Roman Guscharzek, tyskrevision
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