…. und zwar unabhängig davon, ob Sie dem Finanzamt diese Konten offengelegt haben. Das ist auf ein neues, internationales Abkommen zurückzuführen, dem auch Staaten angehören, die früher als Steueroasen bekannt und beliebt waren – beispielsweise die Cayman Islands. Auch zwischen Deutschland und Dänemark wird die Kommunikation über Finanzdinge noch einmal besser.
In aller Deutlichkeit möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass in jeder Einkommensteuererklärung zwingend anzugeben ist, ob Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken bestehen. Daher, auch auf die Gefahr hin, mit Wiederholungen zu langweilen: Prüfen Sie, ob Sie alle ausländischen Konten gemeldet haben. Und zwar bevor das Finanzamt von offizieller Stelle benachrichtigt wird. Das ist auch dann wichtig, wenn Sie niemals bewusst „steuersenkend“ Geld im Ausland angelegt haben.
tyskrevision | TR Steuerberater, 24.04.2017
Kontakt: Benjamin J. Feindt, Steuerberater & Partner, mail: bjf@tyskrevision.com