Arbeitgeberdarlehen

18.06.15: In Zeiten, in denen es immer schwerer wird, gutes Personal zu bekommen und an das Unternehmen zu binden, bietet sich ein durchaus probates Mittel an. Das Schlagwort heißt Arbeitgeberdarlehen.

Ein Arbeitgeberdarlehen kann zu üblichen Marktkonditionen erfolgen. Einige Arbeitgeber gewähren es jedoch zinslos oder zu einem verbilligten Zinssatz. Das ist möglich; der Zinsvorteil muss jedoch als geldwerter Vorteil versteuert werden, allerdings erst, sofern die Darlehenshöhe 2.600,– Euro insgesamt übersteigt.

Als zu versteuernder Wert kann die Differenz zwischen den Zinsen, die der Arbeitgeber berechnet und denen, die der Arbeitnehmer für die Aufnahme eines gleichwertigen Kredites am Markt hätte bezahlen müssen, angesehen werden.

Der Einfachheit halber kann der Arbeitgeber diesen geldwerten Vorteil pauschal besteuern.

Nicht als Arbeitgeberdarlehen gelten Reisekostenvorschüsse, Vorschüsse für Auslagen, Lohnvorschüsse etc.

Steuerrecht zum Anfassen, aus der Praxis für die Praxis.

Thorsten Manewald

Steuerberater

 

Artikel als PDF-Download

Ähnliche Neuigkeiten

Mittalk mal anders: Unser Team-Neujahresempfang 2026

Mittalk mal anders: Unser Team-Neujahresempfang 2026

Wer uns schon länger verfolgt, weiß: Zwei Dinge liegen uns besonders am Herzen – Traditionen und gemeinsames Essen in gemütlicher Atmosphäre. 🥳🍴 Was liegt also näher, als zum Start ins neue Jahr eine neue Tradition ins Leben zu rufen? Gesagt, getan! Unser monatlicher...

mehr lesen
Sportlicher Jahresabschluss in Oeversee: Silvesterlauf 2025

Sportlicher Jahresabschluss in Oeversee: Silvesterlauf 2025

Mit etwas Verspätung melden wir uns auch hier zurück. 😊 Wir hoffen, ihr habt Silvester gut überstanden und seid gut ins neue Jahr gestartet. Zum Jahresstart werfen wir noch einmal einen Blick auf eine schöne Tradition: den Silvesterlauf in Oeversee am 28. Dezember....

mehr lesen