Arbeitgeberdarlehen

18.06.15: In Zeiten, in denen es immer schwerer wird, gutes Personal zu bekommen und an das Unternehmen zu binden, bietet sich ein durchaus probates Mittel an. Das Schlagwort heißt Arbeitgeberdarlehen.

Ein Arbeitgeberdarlehen kann zu üblichen Marktkonditionen erfolgen. Einige Arbeitgeber gewähren es jedoch zinslos oder zu einem verbilligten Zinssatz. Das ist möglich; der Zinsvorteil muss jedoch als geldwerter Vorteil versteuert werden, allerdings erst, sofern die Darlehenshöhe 2.600,– Euro insgesamt übersteigt.

Als zu versteuernder Wert kann die Differenz zwischen den Zinsen, die der Arbeitgeber berechnet und denen, die der Arbeitnehmer für die Aufnahme eines gleichwertigen Kredites am Markt hätte bezahlen müssen, angesehen werden.

Der Einfachheit halber kann der Arbeitgeber diesen geldwerten Vorteil pauschal besteuern.

Nicht als Arbeitgeberdarlehen gelten Reisekostenvorschüsse, Vorschüsse für Auslagen, Lohnvorschüsse etc.

Steuerrecht zum Anfassen, aus der Praxis für die Praxis.

Thorsten Manewald

Steuerberater

 

Artikel als PDF-Download

Ähnliche Neuigkeiten

Präsenz, Praxis, Pølser – so geht Weiterbildung bei uns!

Präsenz, Praxis, Pølser – so geht Weiterbildung bei uns!

Letzte Woche stand unser zweites Präsenzseminar an – mit echtem Austausch, spannenden Gesprächen und einem neuen Gesicht: Hendrik vom IFU-Institut, der mit uns das Thema Umsatzsteuer international praxisnah und anschaulich aufgearbeitet hat. Ab Beginn dieses Jahres...

mehr lesen
Royal Run 2025 – tyskrevision bleibt in Bewegung

Royal Run 2025 – tyskrevision bleibt in Bewegung

Auch in diesem Jahr gab es bei der tyskrevision einen sportlichen Start in die Pfingstwoche: Am Pfingstmontag nahmen wir bereits zum vierten Mal am Royal Run in Dänemark teil – dieses Mal in der schönen dänischen Stadt Ribe. 🇩🇰 Mit insgesamt zehn motivierten...

mehr lesen