Eine Jahresabschlussprüfung ist gesetzlich nur für mittlere und große Gesellschaften vorgeschrieben. Kleine Unternehmen müssen sich in Deutschland nicht prüfen lassen. Die Schwellen vom „kleinen“ zum „mittelgroßen“ Unternehmen wurden angehoben. Ein Unternehmen wird als mittelgroß angesehen, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der drei folgenden Kriterien überschreitet:
Bisher | Ab 2015 | |
Bilanzsumme | > 4,48 Mio EUR | > 6 Mio. EUR |
Umsatz | > 9,69 Mio. EUR | > 12 Mio. EUR |
Mitarbeiter | > 50 | > 50 |
Unternehmen können beantragen, die Anwendung der günstigeren Schwellenwerte bereits ab Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2013 beginnen, vorzunehmen.
Wer die Größenkriterien überschreitet, aber dennoch die Prüfung vermeiden will, kann dies über bestimmte Strukturgestaltungen erreichen – in der Regel aber nur vor dem letzten Stichtag.
tyskrevision | TR Steuerberater, 29.02.2016
Ansprechpartner: Thorsten Manewald, tm@tyskrevision.com