Eingangsrechnungen: Teuer, wenn die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug fehlen

Wer Vorsteuer aus einer Rechnung zieht, ohne dass die formellen Voraussetzungen dafür gegeben sind, der riskiert bei einer Betriebsprüfung die Versagung dieses Abzugs. Zwar können die Formalia noch im Nachhinein geliefert werden, die Vorsteuer darf aber erst zu dem Zeitpunkt gezogen werden, zu dem die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug vollständig vorliegen. In der Zwischenzeit entstehen teure Zinsen (0,5% pro Monat!) zugunsten des Finanzamts. Daher sollten Eingangsrechnungen generell genau geprüft werden.

Beispiel:

Bauunternehmer U erhält in Jahr 1 eine Materiallieferung für 100.000 EUR netto plus 19.000 EUR deutscher Umsatzsteuer. Bei der Betriebsprüfung in Jahr 5 wird festgestellt, dass der Empfänger gem. § 14 UStG nicht hinreichend konkret bezeichnet ist. Der Unternehmer erhält noch im Jahr 5 eine korrigierte Rechnung seines Lieferanten. Das Finanzamt setzt trotzdem Zinsen fest. Bei 48 Monaten verspätetem Vorliegen aller Voraussetzungen sind das – die ersten 15 Monate sind zinsfrei –

0,5% Zinsen/Monat * 33 Monate = 16,5%.

Es entsteht eine Zinszahlung in Höhe von 16,5% * 19.000 EUR = 3.135 EUR.

Gegen diese Zinsen wehrt man sich mit neuen EuGH-Urteilen

Der EuGH hat in zwei Urteilen nun zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden („Senatex“, „Barlis 06“): Eine Rechnungsberichtigung wegen formeller Fehler geschehe rückwirkend, und in der Folge bliebe kein Raum für die Festsetzung von Nachzahlungszinsen. Wie die deutschen Finanzämter mit diesen Urteilen umgehen, bleibt noch abzuwarten. In Fällen mit hohen Zinsfestsetzungen wegen formeller Fehler bei Rechnungen empfehlen wir daher einen Einspruch unter Bezugnahme auf den EuGH. Da aber auch eine Rechnungskorrektur beim Aussteller der Rechnung nach vielen Jahren nicht immer einfach zu erhalten ist, bleibt der Königsweg, Eingangsrechnungen genau zu kontrollieren.

Beispiele formal vollständiger Rechnungen finden Sie auf unserer Homepage unter https://tyskrevision.com/de/tools/.

tyskrevision | TR Steuerberater, 22.11.2016

Kontakt: Benjamin J. Feindt, Steuerberater & Partner, mail: bjf@tyskrevision.com

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