Einkommensteuererklärung 2019 soll einfacher werden

Mit den (neuen) Formularen zur Steuererklärung 2019 wurde eine große Änderung eingeführt.

Alle Angaben, die Dritte dem Finanzamt übermitteln, müssen nicht mehr mit in die Erklärung aufgenommen werden.

Hierunter fallen zum Beispiel:

– Lohnsteuerbescheinigungen
– Private Krankenversicherung
– Rürüp-Rentenbeiträge
– Gesetzliche deutsche Rentenversicherung
– Private deutsche Rentenversicherungen

Natürlich kann und sollte man unter Umständen auch Angaben machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Angaben, die dem Finanzamt vorliegen, nicht korrekt oder vollständig sind.

Welche Daten dem Finanzamt vorliegen, können die betroffenen entweder selbst durch einen entsprechenden Belegabruf über Elster-Online feststellen oder aber auch bei Durchsicht der maßgeblichen Unterlagen, denn alle zur Übermittlung an das Finanzamt verpflichtete Dritte, müssen dies den Betroffenen Personen mitteilen.

Wer jedoch seine Steuererstattung/-nachzahlung ausgerechnet haben möchte, muss immer noch alle Angaben eingeben, da ansonsten eine Berechnung meistens nicht möglich ist.

Neben dieser Änderung gab es noch einzelne kleine Änderungen in den Vordrucken. Die größte Veränderung gab es wahrscheinlich im Mantelbogen. So wurde dieser von vier auf zwei Seiten gekürzt. Dafür wurden jedoch drei neue (einseitige) Vordrucke eingeführt. So müssen Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden, u.ä.), außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen, Krankheitskosten, u.ä.) und Handwerkerrechnungen nun jeweils auf einem eigenständigen Vordruck geltend gemacht werden.

Ob diese Änderungen tatsächlich eine Vereinfachung darstellen, wird sich erst noch zeigen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com

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