Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt

Um Alleinerziehende grundsätzlich zu entlasten, gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser belief sich bisher auf 1.908 EUR und erhöhte sich bei jedem weiteren Kind um 240 EUR. Um die Alleinstehenden in der Corona-Krise steuerlich zu unterstützen, wurde der Betrag um 2.100 EUR auf 4.008 EUR mehr als verdoppelt.

Diese Erhöhung ist aber auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt und soll dann wieder auf das alte Niveau zurückfallen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Zuwachs im Azubi-Team: Herzlich willkommen, Mia und Luca!

Zuwachs im Azubi-Team: Herzlich willkommen, Mia und Luca!

Wir freuen uns sehr, Mia und Luca als neue Auszubildende im tyskrevision-Team begrüßen zu dürfen! 🎉 Die beiden haben am 01.08. die Ausbildung zum Steuerfachangestellten bei uns begonnen und werden nun die kommenden vier Wochen in Ruhe ankommen, das Unternehmen sowie...

mehr lesen
Auf die Plätze, fertig, los! 🏃‍♀️

Auf die Plätze, fertig, los! 🏃‍♀️

Am letzten Sonntag waren wir mit mehreren Läuferinnen und Läufern beim 14. Handewitter Sommerlauf am Start und das bei bestem Wetter! 🌞 Nach sechs Jahren Pause freuen wir uns umso mehr, dass der Lauf endlich wieder stattfand und das quasi direkt vor unserer Bürotür. 🏢...

mehr lesen