Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge

Mit einem weiteren Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen) plant der Gesetzgeber die bisherigen steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit einem Grad einer Behinderung deutlich zu erhöhen.

Bisher gelten folgende Werte:

Grad der Behinderung (%) Steuerlicher Abzug
Ab 25 310 EUR
Ab 35 430 EUR
Ab 45 570 EUR
Ab 55 720 EUR
Ab 65 890 EUR
Ab 75 1.060 EUR
Ab 85 1.230 EUR
Ab 95 1.420 EUR

Wer hilflos ist (Merkzeichen H oder Pflegestufe 4 oder 5), erhält einen steuerlichen Abzug von 3.700 EUR.

Neue geplante Werte:

Grad der Behinderung (%) Steuerlicher Abzug
Ab 20 384 EUR
Ab 30 620 EUR
Ab 40 860 EUR
Ab 50 1.140 EUR
Ab 60 1.440 EUR
Ab 70 1.780 EUR
Ab 80 2.120 EUR
Ab 90 2.460 EUR
Ab 100 2.840 EUR

Wer hilflos ist (Merkzeichen H oder Pflegestufe 4 oder 5), erhält einen steuerlichen Abzug von 7.400 EUR.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
rg@tyskrevision.com

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