Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt

Um Alleinerziehende grundsätzlich zu entlasten, gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser belief sich bisher auf 1.908 EUR und erhöhte sich bei jedem weiteren Kind um 240 EUR. Um die Alleinstehenden in der Corona-Krise steuerlich zu unterstützen, wurde der Betrag um 2.100 EUR auf 4.008 EUR mehr als verdoppelt.

Diese Erhöhung ist aber auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt und soll dann wieder auf das alte Niveau zurückfallen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
rg@tyskrevision.com

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