Aufgrund der Corona-Pandemie waren (und sind) viele Angestellten derzeit im Home-Office und fahren an weniger Tagen zur Arbeit.
Wer als Teil seines Gehaltes auch einen Firmenwagen hat, muss diesen jeden Monat mitversteuern. In der Regel mit 1% des Bruttolistenpreises pro Monat (für die private Mitbenutzung) und mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit.
Diese laufende Mitversteuerung wird von der entsprechenden Lohnabteilung automatisch durchgeführt. Wer jedoch im Laufe eines Kalenderjahres an weniger als 180 Tagen zur Arbeit gefahren ist, kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung einen Antrag stellen, dass die 0,03% Versteuerung korrigiert wird.
Diese Korrektur ist eine 0,002%-Versteuerung des Bruttolistenpreises für jeden tatsächlich gefahrenen Entfernungskilometer.
Ein kleines Beispiel soll dies verdeutlichen:
Ein Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen mit einen Bruttolistenpreis von 45.000 EUR. Er ist im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nur an 100 Tagen zur Arbeit (30km) gefahren. Die übrigen Tage hat er im Home-Office gearbeitet.
Bisher wurden versteuert | Antrag auf 0,002% Versteuerung | ||
1,00% x 45.000 EUR x 12 Monate | 5.400 EUR | 1,00% x 45.000 EUR x 12 Monate | 5.400 EUR |
0,03% x 45.000 EUR x 30 km x 12 Monate | 4.860 EUR | 0,002% x 45.000 EUR x 30 km x 100 Tage | 2.700 EUR |
Gesamtsumme | 10.260 EUR | 8.100 EUR |
Es ergibt sich also ein weniger zu versteuernder Lohn von 2.160 EUR, was bei einem Steuersatz von 30% eine um 648 EUR geringere Steuerbelastung ergibt.
Ein solcher Antrag kann direkt mit der Abgabe der Steuererklärungen gestellt werden, hierfür benötigt man jedoch eine Aufstellung (Kalender) über die Tage, an denen tatsächlich zur Arbeit gefahren wurde.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com