Zum 30.09.2017 erhielt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstmals Mitteilungen über Finanzkonten im Ausland, deren Besitzer in Deutschland wohnen. Im Jahr 2018 erfolgt diese Mitteilung nun erneut, dieses Mal für das Jahr 2017.
Die ausländischen Finanzinstitute teilen hierbei ihren jeweiligen Steuerbehörden die entsprechenden Informationen mit. Diese leiten die Informationen dann an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
Bei diesen Mitteilungen werden nicht nur die im Laufe des vergangenen Jahres angefallenen Erträge mitgeteilt, sondern auch die jeweiligen Konto-und Depotbestände. Die Datensätze sind derzeit noch nicht an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet worden. Aufgrund der Größe des Datensatzes und der technischen Umsetzung wird dies voraussichtlich erst Anfang 2019 geschehen.
Sollten die Erträge aus diesen Finanzkonten aus den Steuererklärungen der Vergangenheit nicht hervorgehen, wird das Finanzamt die betroffenen Personen auffordern hierzu Stellung zu beziehen und die Erträge nach zu erklären. Eine (strafbefreiende) Selbstanzeige wird aber wahrscheinlich jetzt nicht mehr möglich sein, da die Finanzbehörde (BZSt) bereits die Konten kennt.
Die Liste der Länder, die in 2018 an diesem Datenaustauch teilnehmen, ist im Vergleich zu 2017 noch einmal gestiegen. Eine komplette Liste der Länder ist aus dem BMF-Schreiben vom 01.02.2018 ersichtlich.
Dieses ist abrufbar unter: BMF, Schreiben v. 1.2.2018, IV B 6 – S 1315/13/10021 :050
tyskrevision | TR Steuerberater, 10. April 2018
Kontakt: Roman Guscharzek, mail: rg(at)tyskrevision.com