Arbeitgeber sind verpflichtet, bei den monatlichen Lohnabrechnungen für ihre Arbeitnehmer die Daten zugrunde zu legen, die sie vom Finanzamt über das ELStAM-System beziehen.
Bei ELStAM hat sich in einigen Fällen herausgestellt, dass die Software fehlerhaft Lohnsteuerklasse 4 statt Lohnsteuerklasse 3 gemeldet hat. Arbeitnehmer zahlen dann zu hohe Lohnsteuer und bekommen von ihrer Firma weniger Gehalt auf ihr Konto.
Betroffene Arbeitnehmer müssen einen formlosen Antrag auf Wechsel der Steuerklasse stellen, um den Fehler des Finanzamts zu korrigieren.
Die gute Nachricht: Das Geld ist niemals endgültig verloren, denn Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 3 sind immer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Spätestens nach der Veranlagung erhalten sie zu viel gezahlte Lohnsteuer dann zurück.
Benjamin J. Feindt
Steuerberater, Partner